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Behördengutachten

Behördengutachten sind Gutachten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Zivil- und Strafprozessen in Auftrag gegeben werden. Die zu klärenden Punke, die Beweisfragen, werden dabei von der Behörde vorgegeben. Diese sind ebenso vielfältig, wie die Fälle, mit denen sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften beschäftigen.

  • Überprüfung der Funktionalität und/oder Feststellung von Mängeln an PC-Systemen und Servern
  • Überprüfung der Kompatibilität eingesetzter Hardware
  • Überprüfung der Funktionalität und/oder Feststellung von Mängeln an Software, inbesondere auf Windows- und Linuxsystemen
  • Überprüfung der Kompatibilität von Software
  • Bewertung von Schäden an EDV-Systemen
  • Auswertung von Datenträgern bezüglich gesuchter Merkmale
  • Auswertung von Hard- und Software bei Produktfälschungen, Urheberrechts- oder Lizenzverletzungen
  • Dokumentation von Datenmanipulationen, z.B. nach rechtswidrigem Zugriff
  • Dokumentation von Benutzeraktivitäten, z.B. bei Entwendung von geistigem Eigentum